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Hajek KG
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92237 Sulzbach-Rosenberg

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Führerscheinklassen - Übersicht

Beschreibung

B

 

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5
Mofa
  • maximal 25 km/h bbH2)
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
M

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

Motorrad

  • maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
A1

LEICHTKRAFTRÄDER

Motorrad

  • bis 125 ccm Hubraum
  • und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.


A beschränkt

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

Motorrad

  • bis 25 kW Motorleistung
  • und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.


A unbeschränkt

SCHWERE KRAFTRÄDER

Motorrad

  • über 25 kW Motorleistung
  • oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingte Höchtsgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
  • mit Motoren-/Antriebsarten: Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung